Work and Travel Neuseeland:
Selbst Organisieren
Erfahre, wie du dein Work & Travel-Abenteuer in Neuseeland eigenständig planst und dabei Zeit und Geld sparst
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Angaben gemäß § 5 DDGMarie Kersting
An der Viehbahn 14
57392 SchmallenbergVertreten durch:
Marie KerstingKontakt:
Telefon: +64 27203 4733
E-Mail: [email protected]Haftungsausschluss:Haftung für InhalteDie Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.Haftung für LinksUnser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.UrheberrechtDie durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.DatenschutzDie Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Datenschutzerklärung
Stand: 21. Oktober 2024
Inhaltsübersicht
- Verantwortlicher
- Übersicht der Verarbeitungen
- Maßgebliche Rechtsgrundlagen
- Sicherheitsmaßnahmen
- Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung
- Rechte der betroffenen Personen
- Einsatz von Cookies
- Blogs und Publikationsmedien
- Kontakt- und Anfrageverwaltung
- Webanalyse, Monitoring und Optimierung
- Onlinemarketing
- Affiliate-Programme und Affiliate-Links
- Präsenzen in sozialen Netzwerken (Social Media)
- Änderung und Aktualisierung
Verantwortlicher
Marie Kersting
An der Viehbahn 14,
57392 Schmallenberg, Deutschland
E-Mail-Adresse: [email protected]
Übersicht der Verarbeitungen
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Arten der verarbeiteten Daten
- Bestandsdaten.
- Kontaktdaten.
- Inhaltsdaten.
- Vertragsdaten.
- Nutzungsdaten.
- Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.
Kategorien betroffener Personen
- Interessenten.
- Kommunikationspartner.
- Nutzer.
Zwecke der Verarbeitung
- Kommunikation.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung.
- Tracking.
- Zielgruppenbildung.
- Affiliate-Nachverfolgung.
- Organisations- und Verwaltungsverfahren.
- Feedback.
- Marketing.
- Profile mit nutzerbezogenen Informationen.
- Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
- Öffentlichkeitsarbeit.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) - Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
- Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO) - Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
- Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) - die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig, vorausgesetzt, dass die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, nicht überwiegen.
Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Hinweis auf Geltung DSGVO und Schweizer DSG: Diese Datenschutzhinweise dienen sowohl der Informationserteilung nach dem Schweizer DSG als auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass aufgrund der breiteren räumlichen Anwendung und Verständlichkeit die Begriffe der DSGVO verwendet werden. Insbesondere statt der im Schweizer DSG verwendeten Begriffe „Bearbeitung" von „Personendaten", "überwiegendes Interesse" und "besonders schützenswerte Personendaten" werden die in der DSGVO verwendeten Begriffe „Verarbeitung" von „personenbezogenen Daten" sowie "berechtigtes Interesse" und "besondere Kategorien von Daten" verwendet. Die gesetzliche Bedeutung der Begriffe wird jedoch im Rahmen der Geltung des Schweizer DSG weiterhin nach dem Schweizer DSG bestimmt.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung
Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.
Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.
Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.
Bei mehreren Angaben zur Aufbewahrungsdauer oder Löschungsfristen eines Datums, ist stets die längste Frist maßgeblich.
Beginnt eine Frist nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Datum und beträgt sie mindestens ein Jahr, so startet sie automatisch am Ende des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis eingetreten ist. Im Fall laufender Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen Daten gespeichert werden, ist das fristauslösende Ereignis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder sonstige Beendigung des Rechtsverhältnisses.
Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
- Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten für die Aufbewahrung und Archivierung nach deutschem Recht:
- 10 Jahre - Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege und Rechnungen (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG, § 257 Abs. 1 Nr. 1 u. 4, Abs. 4 HGB).
- 6 Jahre - Übrige Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, z. B. Stundenlohnzettel, Betriebsabrechnungsbögen, Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen, aber auch Lohnabrechnungsunterlagen, soweit sie nicht bereits Buchungsbelege sind und Kassenstreifen (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, Abs. 4 HGB).
- 3 Jahre - Daten, die erforderlich sind, um potenzielle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder ähnliche vertragliche Ansprüche und Rechte zu berücksichtigen sowie damit verbundene Anfragen zu bearbeiten, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die Dauer der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gespeichert (§§ 195, 199 BGB).
Rechte der betroffenen Personen
Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
- Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
- Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
- Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
- Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
- Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt.
Einsatz von Cookies
Unter dem Begriff „Cookies" werden Funktionen, die Informationen auf Endgeräten der Nutzer speichern und aus ihnen auslesen, verstanden. Cookies können ferner in Bezug auf unterschiedliche Anliegen Einsatz finden, etwa zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Komforts von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme. Wir verwenden Cookies gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Dazu holen wir, wenn erforderlich, vorab die Zustimmung der Nutzer ein. Ist eine Zustimmung nicht notwendig, setzen wir auf unsere berechtigten Interessen. Dies gilt, wenn das Speichern und Auslesen von Informationen unerlässlich ist, um ausdrücklich angeforderte Inhalte und Funktionen bereitstellen zu können. Dazu zählen etwa die Speicherung von Einstellungen sowie die Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit unseres Onlineangebots. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Wir informieren klar über deren Umfang und welche Cookies genutzt werden.
Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Ob wir personenbezogene Daten mithilfe von Cookies verarbeiten, hängt von einer Einwilligung ab. Liegt eine Einwilligung vor, dient sie als Rechtsgrundlage. Ohne Einwilligung stützen wir uns auf unsere berechtigten Interessen, die vorstehend in diesem Abschnitt und im Kontext der jeweiligen Dienste und Verfahren erläutert sind.
Speicherdauer: Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:
- Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungscookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlassen und sein Endgerät (z. B. Browser oder mobile Applikation) geschlossen hat.
- Permanente Cookies: Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Endgeräts gespeichert. So können beispielsweise der Log-in-Status gespeichert und bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die mithilfe von Cookies erhobenen Nutzerdaten zur Reichweitenmessung Verwendung finden. Sofern wir Nutzern keine expliziten Angaben zur Art und Speicherdauer von Cookies mitteilen (z. B. im Rahmen der Einholung der Einwilligung), sollten sie davon ausgehen, dass diese permanent sind und die Speicherdauer bis zu zwei Jahre betragen kann.
Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-out): Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, auch mittels der Privatsphäre-Einstellungen ihres Browsers, erklären.
- Verarbeitete Datenarten: Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen).
- Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
- Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
- Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung: Wir setzen eine Einwilligungs-Management-Lösung ein, bei der die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies oder zu den im Rahmen der Einwilligungs-Manage
Über mich:
Hi, ich bin Marie, 18 Jahre alt und mache gerade Work and Travel in Neuseeland. Schon relativ früh wusste ich, dass ich nach dem Abitur erstmal ein Jahr reisen möchte, um mein Englisch zu verbessern, verschiedene Orte zu sehen und Menschen von überall kennenzulernen.Ursprünglich hatte ich überlegt, ein Au-pair-Jahr in Amerika zu machen, aber ich wollte nicht an einen Ort gebunden sein. Deshalb habe ich mich entschieden, zu backpacken und einen Van zu kaufen. Dann fehlte nur noch das passende Land, und ich bin auf Neuseeland gestoßen. Mit atemberaubender Natur, hoher Sicherheit, vielen Backpackern und einer entspannten Atmosphäre ist es das perfekte Land, um nach dem Abitur alleine zu reisen.Nach meiner ersten Recherche wurde mir schnell klar, dass ich mein Abenteuer auf jeden Fall selbst organisieren möchte, auch wenn es sich zunächst kompliziert anhörte. Ich habe mir von ganz unterschiedlichen Webseiten die besten Tipps zusammengesucht und schließlich mein Visum, den Flug und alles andere selbst gebucht und geplant. Es hat sich richtig gut angefühlt, alles alleine organisiert zu haben. Jetzt bin ich seit dem 26. Juni 2024 unterwegs und werde voraussichtlich bis Mai 2025 reisen, bevor ich im Oktober 2025 mit meinem Studium beginne.Nachdem ich in Neuseeland angekommen bin, hat sich relativ schnell herausgestellt, wie vorteilhaft es war, meine Reise selbst zu planen, denn dadurch kann ich problemlos nach meiner Reise in Neuseeland noch zwei Monate in Südostasien dranhängen, was häufig bei der Planung mit Organisation problematisch sein kann.
Work & Travel Infos:
Vorüberlegungen
Work & Travel in Neuseeland ist eine großartige Gelegenheit, das Land zu erkunden, während du gleichzeitig Arbeitserfahrung sammelst und deinen Lebensunterhalt vor Ort finanzierst. Neuseeland bietet eine beeindruckende Natur mit Bergen, Stränden und Nationalparks sowie eine lockere, gastfreundliche Kultur. Die Entscheidung für Neuseeland als Work & Travel-Ziel ist ideal für Abenteurer und Naturliebhaber. Wie gut dein Englisch sein muss, hängt stark von den Jobs ab, die du anstrebst, aber in der Regel sind grundlegende Kenntnisse ausreichend, und viele Reisende verbessern ihr Englisch im Laufe der Zeit. Wenn du dich sicherer fühlst, wenn jemand anderes die Jobvermittlung, Flugbuchung und deine Visumsbeantragung übernimmt, kann eine Organisation die richtige Wahl für dich sein. Auf eigene Faust zu reisen bietet mehr Flexibilität und ist oft günstiger, aber benötigt mehr Eigeninitiative. Wenn du dir nicht sicher bist, könnte es auch hilfreich sein mit einem Freund zusammen zu reisen, damit ihr euch gegenseitig unterstützen könnt.
Allgemeine Informationen zu Neuseeland
Neuseeland ist bekannt für seine sichere und freundliche Atmosphäre. Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut, dennoch solltest du unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, da Behandlungskosten für Nicht-Staatsbürger recht hoch sein können. Gefahren sind in Neuseeland überschaubar – es gibt keine gefährlichen Raubtiere, und die Kriminalität ist relativ niedrig. Du solltest jedoch auf die wechselnden Wetterbedingungen vorbereitet sein, besonders wenn du Wanderungen in abgelegenen Gebieten unternimmst oder in Küstennähe unterwegs bist. Schneefälle, starker Regen oder Erdbeben können vor allem in den Bergen oder am Meer zur Gefahr werden, weshalb es wichtig ist, immer den Wetterbericht im Auge zu behalten.
Visum
Das Working Holiday Visum (Kosten: 245 NZD) ermöglicht es dir, bis zu 12 Monate in Neuseeland zu leben, zu arbeiten und zu reisen. Dieses Visum ist ideal für junge Menschen, die Neuseeland entdecken und gleichzeitig ihre Reisekasse aufbessern möchten.Voraussetzungen für das Working Holiday Visum:1. Alter: Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (bis 35 Jahre für einige Länder).2. Nationalität: Bürger bestimmter Länder können sich bewerben. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Österreich und die Schweiz.3. Gesundheitszeugnis: Je nach Aufenthaltsdauer und gesundheitlicher Situation kann ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein.4. Finanzielle Mittel: Du musst nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Aufenthalt zu finanzieren (mindestens NZD 4.200). In der Regel wird dies nicht bei der Beantragung überprüft, aber es ist ratsam, dies als Sicherheit vorzuhalten.5. Rückflugticket oder Mittel zur Beschaffung eines Rückflugtickets: Du musst entweder ein Rückflugticket vorweisen oder genügend Mittel haben, um ein Rückflugticket zu kaufen.6. Keine Vorstrafen: Du musst unter anderem angeben, dass du keine Vorstrafen hast.Was du mit dem Working Holiday Visum machen kannst:• Arbeiten: Du darfst in Neuseeland arbeiten, um deine Reise zu finanzieren. Dies kann in verschiedenen Branchen wie Gastgewerbe, Landwirtschaft oder Büroarbeit sein.
• Reisen: Das Visum erlaubt es dir, das Land zu bereisen und die vielfältigen Landschaften und Kulturen Neuseelands zu erleben.Andere Visumarten:• Touristenvisum: Für kürzere Aufenthalte, in der Regel bis zu 6 Monate, ohne die Möglichkeit, zu arbeiten.
• Studentenvisum: Falls du in Neuseeland studieren möchtest, ist dieses Visum erforderlich.Visum für über 30-Jährige:Es gibt auch spezielle Programme und Visa für Personen über 30 Jahre, wie das Silver Fern Visa, aber die Optionen sind begrenzt und oft komplizierter. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Immigration-Website.Für detaillierte Informationen und die Beantragung des Working Holiday Visums besuche die offizielle Immigrationsseite von Neuseeland.persönlicher Tipp:
• Beantrage dein Visum früh genug (mindestens 2 Monate vor deiner Abreise), da die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
• Beantrage dein Visum bevor du deinen Flug buchst
Flug
Die Buchung eines Flugs nach Neuseeland ist oft eine der größten Ausgaben deiner Reise. Die Preise für Flüge von Deutschland variieren stark, abhängig von der Saison und dem Buchungszeitraum. Du kannst mit Kosten zwischen 600 und 1.300 Euro rechnen. In der Hauptsaison (November bis März) sind die Preise normalerweise höher, während du in der Nebensaison (April bis Oktober) bessere Angebote finden kannst.Um die besten Preise zu finden, solltest du deine Flüge 3-4 Monate im Voraus buchen. Nutze Vergleichsseiten wie Skyscanner und Booking.com, um die Preise verschiedener Airlines zu vergleichen. Achte darauf, dass günstige Flüge oft Zusatzkosten für Gepäck und Verpflegung beinhalten.Wenn du Flüge mit Zwischenstopps planst, sei vorsichtig bei Transfers zwischen den Flughäfen. Plane genügend Zeit ein, um Verspätungen zu berücksichtigen.persönlicher Tipp:
• Plane mehr Zeit für deinen Flug ein und mache für ein paar Tage einen Zwischenstopp in einem anderen Land (empfehlenswert ist z.B. Sydney)
• wenn du vor hast lange in Neuseeland zu bleiben, dann buche noch keinen Rückflug, da sich die Pläne oft ändern und viele nach Neuseeland z.B. noch nach Asien reisen
Versicherung
Bei einem Work & Travel-Aufenthalt in Neuseeland ist es sehr wichtig, eine umfassende Versicherung abzuschließen. Eine Auslandskrankenversicherung ist unerlässlich, da die medizinische Versorgung in Neuseeland zwar gut ist, aber für Nicht-Staatsbürger schnell teuer werden kann. Behandlungskosten für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte werden nicht vom neuseeländischen Gesundheitssystem übernommen, weshalb eine gute Krankenversicherung dich vor hohen Kosten schützt. Achte darauf, dass deine Versicherung auch Notfallrücktransporte abdeckt, falls du aus gesundheitlichen Gründen nach Hause gebracht werden musst.Zusätzlich zur Krankenversicherung kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein, die weitere Risiken abdeckt. Diese Versicherungen schützen dich bei Gepäckverlust, Diebstahl oder Reiseabbrüchen. Viele dieser Policen enthalten auch eine Haftpflichtversicherung, die im Falle von Schäden oder Verletzungen, die du anderen zufügst, greift. Gerade wenn du in einem Auto unterwegs bist oder abenteuerliche Aktivitäten wie Wandern, Surfen oder Bungee Jumping planst, solltest du sicherstellen, dass deine Versicherung auch Unfälle und Extremsportarten abdeckt.Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kfz-Versicherung, falls du planst, in Neuseeland ein Auto zu kaufen oder zu mieten. Es gibt drei Arten von Autoversicherungen:• Die Third Party Insurance deckt nur Schäden ab, die du an anderen Fahrzeugen oder Eigentum verursachst.
• Die Third Party Fire and Theft Insurance schließt zusätzlich Schäden durch Feuer oder Diebstahl deines Fahrzeugs ein.
• Die Comprehensive Insurance ist die umfassendste Variante und deckt Schäden an deinem eigenen Auto sowie an fremden Fahrzeugen ab.Diese Versicherungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch dringend empfohlen, um dich vor hohen Reparaturkosten oder Schadensersatzforderungen zu schützen.
Bankkonto und Finanzielles
Um in Neuseeland legal arbeiten zu können, benötigst du ein neuseeländisches Bankkonto und eine IRD-Nummer (Steuernummer). Die Beantragung der IRD-Nummer erfolgt online und ist relativ einfach. Du benötigst deinen Reisepass, dein Work & Travel Visum und eine neuseeländische Adresse, um die Nummer zu beantragen (du kannst deine Hostel Adresse verwenden). Sobald du die IRD-Nummer erhalten hast, kannst du ein Bankkonto eröffnen. Zu den beliebtesten Banken für Reisende gehören ANZ, ASB und Kiwibank. Du kannst entweder online einen Antrag auf Kontoeröffnung stellen oder direkt in eine Filiale gehen. Die Kontoeröffnung in der Filiale erfordert deinen Reisepass, dein Visum und die IRD-Nummer, und das Konto ist in der Regel sofort aktiv. Ein Vorteil der neuseeländischen Banken ist, dass sie in vielen Regionen des Landes Filialen und Geldautomaten haben, was dir einen einfachen Zugang zu Bargeld ermöglicht.•Lebenskosten: du kannst in Neuseeland mit wöchentlichen Ausgaben von etwa 250-400 NZD rechnen, je nachdem, wie sparsam du bist. Diese Kosten umfassen deine Unterkunft im Hostel, Essen, Transport, Wäsche und gelegentliche Aktivitäten. Hostels kosten im Schnitt zwischen 25-40 NZD pro Nacht, Wäsche waschen etwa 4-8 NZD pro Ladung, und Lebensmittel kosten je nach Einkauf und Essgewohnheiten 70-150 NZD pro Woche. Neuseeland bietet viele kostenlose oder kostengünstige Outdoor-Aktivitäten.•Steuererstattung: Am Ende deines Aufenthalts kannst du eine Rückerstattung der gezahlten Steuern beantragen.
Fortbewegung und Auto
Auto kaufen oder Mieten?: Der Kauf eines Autos bietet dir die Flexibilität, abgelegene Orte zu erkunden und auch in deinem Fahrzeug zu übernachten. Ein grober Richtwert ist, wenn du länger als 2 Monate in Neuseeland Reisen willst, könnte ein Autokauf vorteilhafter sein.Der Kaufprozess: Zunächst solltest du auf Plattformen wie TradeMe, Facebook Marketplace oder bei Gebrauchtwagenhändlern nach Angeboten suchen. Ein wichtiger Schritt vor dem Kauf ist der sogenannte Pre-Purchase Inspection Check, den viele Werkstätten für rund 100 NZD anbieten. Er überprüft den Zustand des Fahrzeugs und zeigt mögliche Mängel auf. Dies kann hilfreich sein, wenn du selber nicht so viel Ahnung von Autos hast. Achte darauf, dass das Auto eine gültige Warrant of Fitness (WOF) hat, die in Neuseeland vorgeschrieben ist. Vor dem Kauf solltest du auch eine Probefahrt machen und den Preis verhandeln, schaue dir dafür ähnliche Modelle an und vergleiche die Preise. Im Sommer kannst du dabei mit höheren Preisen rechnen, da die Nachfrage steigt.Falls der Kauf eines Autos für dich nicht infrage kommt, gibt es viele andere Transportmöglichkeiten. Busse wie InterCity verbinden die wichtigsten Städte und Regionen. Für kurze Strecken oder Stadtverkehr sind Fahrräder eine umweltfreundliche Alternative. Einige Backpacker entscheiden sich auch für Mitfahrgelegenheiten, die oft über Apps oder Facebook-Gruppen organisiert werden.
Unterkünfte und Supermärkte
Während deines Work & Travel Aufenthalts hast du verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten. Hostels sind die häufigste Wahl für Reisende und bieten neben Schlafmöglichkeiten oft auch Gemeinschaftsküchen und Wäscheservice an. Die Preise variieren je nach Saison und Standort, aber im Durchschnitt zahlst du 25-40 NZD pro Nacht. Wenn du planst, länger an einem Ort zu arbeiten, kann es sich lohnen, ein Zimmer in einem Apartment zu mieten. Bei vielen Jobs im Tourismus oder in der Landwirtschaft wird auch eine Unterkunft gestellt, was deine Kosten senken kann. Viele Work & Traveler schlafen in ihren Autos, oder sie zelten auf Campingplätzen, die oft günstiger sind als Hostels.Was das Einkaufen betrifft, sind Pak’nSave und Countdown die beliebtesten Supermärkte für günstige Lebensmittel. Pak’nSave ist oft die günstigste Option, besonders wenn du in großen Mengen einkaufst. Für Haushaltswaren und preiswerte Outdoor-Ausrüstung ist der Warehouse eine gute Anlaufstelle. Dort findest du alles von Kleidung über Campingausrüstung bis hin zu Lebensmitteln zu niedrigen Preisen.
Telefon und Internet
Für Mobilfunk und Internet in Neuseeland gibt es drei Hauptanbieter: Spark, Vodafone und 2degrees. Alle drei bieten Prepaid-SIM-Karten mit unterschiedlichen Tarifen an, die speziell für Reisende interessant sind. Eine SIM-Karte kostet etwa 5-10 NZD, und für ein Datenpaket mit 10-20 GB zahlst du etwa 30-40 NZD im Monat. Spark bietet an vielen öffentlichen Plätzen kostenloses WLAN für seine Kunden, was praktisch sein kann, um Datenvolumen zu sparen. Vodafone und 2degrees haben ebenfalls gute Netzabdeckung, besonders in städtischen Gebieten. Für längere Aufenthalte lohnt es sich, nach speziellen Touristen-SIM-Karten zu suchen, die größere Datenpakete und Rabatte für internationale Anrufe enthalten.
Jobsuche und Bewerbung
Die Jobsuche in Neuseeland läuft häufig über Plattformen wie Backpackerboard, Seasonal Jobs oder TradeMe. Hier findest du vor allem Jobs im Tourismus, in der Landwirtschaft und in der Gastronomie, die auf Reisende ausgerichtet sind. Viele Work & Traveler arbeiten während der Erntezeit auf Obstplantagen oder in Weinbergen. Besonders im ländlichen Raum macht es oft Sinn, direkt in Geschäfte oder Betriebe zu gehen und persönlich nach einer Stelle zu fragen – viele Arbeitgeber bevorzugen den direkten Kontakt. Ein gut vorbereiteter Lebenslauf (CV) und ein Anschreiben (Cover Letter) sind unerlässlich, um sich erfolgreich zu bewerben. Neuseeländische Arbeitgeber schätzen kurze, prägnante Bewerbungsunterlagen, die deine Fähigkeiten und Erfahrungen klar darstellen.Neben klassischen Jobs sind auch Alternativen wie Wwoofing (Arbeiten auf Farmen im Austausch für Unterkunft und Verpflegung) und Housesitting (Aufpassen auf Häuser und Haustiere) beliebte Möglichkeiten, um kostengünstig zu reisen. Diese Optionen bieten dir nicht nur eine kostenlose Unterkunft, sondern auch die Gelegenheit, lokale Kulturen und Gemeinschaften hautnah zu erleben.
Hinweis: Die Links auf dieser Webseite sind Affiliate-Links. Das bedeutet, dass ich eine Provision erhalte, wenn du über diese Links etwas kaufst – für dich entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Drittanbieter können Cookies verwenden, um deinen Kauf nachzuverfolgen.
Selbst Planen:
Vor der Abreise
6 Monate vorher• Informiere dich über Work and Travel in Neuseeland und entscheide dich, ob es das richtige für dich ist:
Recherchiere umfassend über Neuseeland, die Kosten, Jobmöglichkeiten und Reisemöglichkeiten.• Budgetplanung: Erstelle ein detailliertes Budget für deine Reise, welches Flugkosten, Unterkunft, Verpflegung und Freizeitaktivitäten beinhaltet.4 Monate vorher• Visum beantragen: Informiere dich über die verschiedenen Visumtypen und beantrage das passende Visum.
Tipp: buche über die offizielle Immigration New Zealand Seite um überflüssige Kosten zu vermeiden!• Reisepass überprüfen: Stelle sicher, dass dein Reisepass mindestens 6 Monate über dein Rückreisedatum hinaus gültig ist.• Flughafen- und Ankunftsdetails planen: Überlege, ob du einen Transfer vom Flughafen benötigst, wie du zu deiner ersten Unterkunft gelangst usw.3 Monate vorher• Flug buchen: Vergleiche Preise auf Plattformen wie Skyscanner oder Booking.com und buche deinen Hinflug nach Neuseeland.
Tipp: Vergleiche Preise über einen längeren Zeitraum, um den günstigsten Flug zu finden!• Unterkunft buchen: Finde und reserviere deine erste Unterkunft (z. B. Hostel oder Airbnb).• Reiseversicherung abschließen: Wähle eine geeignete Reiseversicherung, die deinen Bedürfnissen entspricht.2 Monate vorher• Geldangelegenheiten klären: Eröffne ein internationales Bankkonto oder informiere deine Bank über deine Reisepläne. Beantrage eventuell weitere Kreditkarten für internationale Zahlungen.• Anspruch auf Kindergeld überprüfen: Kläre, ob du während deines Aufenthalts in Neuseeland Anspruch auf Kindergeld hast.
(Nur in seltenen Fällen z.B bei Sprachkursen oder vorheriger Ablehnung eines Studienganges)• Reiseunterlagen zusammenstellen: Drucke alle wichtigen Dokumente aus, einschließlich Flugtickets, Visa, Versicherungsnachweise und Notfallkontakte.
Tipp: Speicher dir alle Dokumente auf einem USB-Stick oder auf deinem Handy!1 Monat vorher• Packliste erstellen: Überprüfe deine Packliste und beginne, deine Sachen zusammenzustellen.
Tipp: benutze meine optimierte Packliste für Neuseeland!• Haus und Finanzen organisieren: Kläre eventuell notwendige Abwesenheitsregelungen, z. B. Mietverträge oder Abonnements.
Nach der Ankunft
Die ersten paar Tage• Ankommen und genießen: Nimm dir Zeit, um anzukommen und den Jetlag zu überwinden.
Tipp: versuche dich direkt an die Zeit zu gewöhnen und schlafe nicht den ganzen Tag, dass mach es etwas einfacher.• Erste Erkundungstour: Besuche Attraktionen und wichtige Anlaufstellen wie Supermärkte oder Informationszentren.• Soziale Kontakte knüpfen: Suche nach Veranstaltungen oder Gruppen, um andere Reisende und Einheimische kennenzulernen.
Tipp: wenn du in Hostels bist, versuche dich in den Gemeinschaftsräumen aufzuhalten oder sprich einfach jemanden an. Vergiss nicht, dass die meisten Reisenden in der selben Situation wie du sind und auch andere kennenlernen möchten.2. Woche• Bankkonto eröffnen: Gehe zu einer lokalen Bank und eröffne ein Konto, um Geld zu überweisen und um später arbeiten zu können.
Tipp: in öffentlichen Bibliotheken kannst du deine Dokumente ausdrucken!• Job suchen: Wenn du dich entscheidest, zu arbeiten, beginne mit der Jobsuche und aktualisiere deinen Lebenslauf.
Tipp: oft hilft es persönlich seinen CV abzugeben, um direkt einen ersten Eindruck zu hinterlassen!3. Woche• Auto suchen: Falls du mit dem Auto reisen möchtest, beginne mit der Suche nach einem geeigneten Fahrzeug.
Tipp: gucke dir mindestens 2 Autos an, damit du einen Vergleich hast!Monatlich• Finanzen überprüfen: Halte regelmäßig deine Ausgaben im Blick und passe dein Budget entsprechend an.• Gesundheit im Auge behalten: Achte auf deine Gesundheit und nutze die örtlichen Gesundheitsdienste bei Bedarf.
Hinweis: Die Links auf dieser Webseite sind Affiliate-Links. Das bedeutet, dass ich eine Provision erhalte, wenn du über diese Links etwas kaufst – für dich entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Drittanbieter können Cookies verwenden, um deinen Kauf nachzuverfolgen.
Packliste für Work & Travel in Neuseeland:
Rucksack und Organisation
- • Backpack (Meine Empfehlung)
- • Tagesrucksack: Für Tagesausflüge
- • Packtaschen: Für bessere Organisation im Rucksack
• Regenhülle für den Rucksack: Schutz bei schlechtem Wetter
• Sicherheitsverschluss/Schloss: Für wertvolle Gegenstände
Kleidung
• T-Shirts: 2 Stück
• Langärmelige Shirts: 2 Stück
• Tops: 2 Stück
• Fleecejacke: 1 Stück
• Pullover: 1 Stück
• Kurze Hose: 1 Stück
• Rock: 1 Stück
• Lockere Stoffhose: 1 Stück
• Schlafanzug: 1 Stück
• Unterwäsche: Für ca. 10 Tage
• Socken: 5-7 Paar (inkl. warme Socken und Wandersocken)
• Mütze: Für kühlere Tage
Schuhe
- • Wanderschuhe: Bequem und stabil
- • Normale Schuhe: Für den Alltag
- • Flip-Flops oder Duschsandalen: Für Hostels und Duschen
Hygiene- und Kosmetikartikel
• Zahnbürste
• Zahnpasta
• Shampoo: 1 Reisegröße oder nachfüllbare Flasche
• Bürste oder Kamm
• Haargummis
• Deodorant
• Wattestäbchen
• Reisegrößen von Kosmetikprodukten: Nur die notwendigsten Schminke
Erste-Hilfe-Set
• Pflaster: Verschiedene Größen
• Medikamente: Schmerzmittel, persönliche Medikamente
• Periodensachen: Tampons, Binden
• Desinfektionsmittel: Kleine Flasche
• Bandagen: Für kleinere Verletzungen
• Sonnenschutzmittel: Hoher Lichtschutzfaktor
• Insektenschutzmittel: Für Outdoor-Aktivitäten
Elektronik
- • iPad oder Laptop: Für die Arbeit oder zur Unterhaltung plus Tasche
- • Ladegeräte: Für alle elektronischen Geräte
- • Kopfhörer/kleine Musikbox: Für Musik oder Videos
- • Powerbank: Für unterwegs
- •Reiseadapter
Wichtige Dokumente und Notfallkontakte
• Flugticket: Ausgedruckt oder digital
• Reisepass: Gültig für die gesamte Reise
• Internationaler Führerschein
• Visum: Ausgedruckt oder digital
• Notfallkontakte: Liste mit Kontaktdaten von Familie oder Freunden
• Kreditkarte
• Nachweis über finanzielle Mittel
• Lebenslauf: Ausgedruckt für Jobanfragen
• USB-Stick: Mit Kopien aller wichtigen Dokumente
• Impfpass: Aktuelle Impfungen und Nachweise
Zusätzliche Ausrüstung
- • Schlafsack: Je nach Art der Übernachtungen (Hostels oder Camping)
- • Wasserflasche: Wiederverwendbar und isoliert für heiße und kalte Getränke
- • Taschenmesser: Nützlich für verschiedene Anwendungen
Hier sind einige nützliche Apps, die deine Reise in Neuseeland erleichtern:
• Roady: Eine praktische App zur Planung von Roadtrips, die die besten Routen und Rastplätze empfiehlt.
• CamperMate: Bietet Informationen zu Campingplätzen, Toiletten, Duschen und Supermärkten in der Umgebung.
• Rankers Camping: Finde Campingplätze und Wanderwege mit Bewertungen von anderen Nutzern.
• Book Me: Hier kannst du günstige Tickets für verschiedene Aktivitäten und Erlebnisse buchen.
• Hostelworld: Ideal, um günstige Hostels zu suchen und zu buchen, basierend auf Bewertungen von Reisenden.
• Worldpackers: Entdecke Möglichkeiten für Work-and-Travel im Austausch gegen Unterkunft.
• Polarsteps: Halte deine Reise fest und verfolge automatisch deine Route.
• GeoNet: Liefert aktuelle Informationen zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten.
• Foodprint: Zeigt Rabatte auf Gerichte in Restaurants und Cafés, die kurz vor dem Ablaufdatum stehen.
• Wise (ehemals TransferWise): Bietet günstige internationale Geldüberweisungen und Währungswechsel.
• Gaspy: Finde die besten Benzinpreise in deiner Nähe, um beim Tanken zu sparen.
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Thank You!
Danke, dass du mir geschrieben hast!
Ich freue mich, dass du meine Webseite besuchst. Falls du noch weitere Informationen für dein Work & Travel-Abenteuer in Neuseeland suchst, schau dir doch gerne meine detaillierte Packliste oder die Schritt-für-Schritt-Anleitung für deine Reiseplanung an. Ich wünsche dir viel Erfolg und Spaß bei deiner Reisevorbereitung!